
Antrag stellen
Veranstalter von Lesungen in Nordrhein-Westfalen, überwiegend aus dem außerschulischen Bereich wie kommunale und kirchliche Bibliotheken, Büchereien, Städte und Gemeinden, weitere öffentliche und private Veranstalter (Literaturvereine, Buchhandlungen etc.) können einen Antrag auf Beteiligung als Mitveranstalter an die Gesellschaft für Literatur stellen. Dazu halten wir hier einfache Formulare als PDF bereit, die per E-Mail an die Geschäftsstelle zu senden sind. Bitte beachten Sie die frühzeitige Einreichung bis zum 30. Oktober für Ihre Veranstaltung im Folgejahr!
Antragsformular als PDF
Veranstaltende können hier die PDF-Datei herunterladen.
Antrag_Mitveranstalter_litnrw.pdf
Honorarbeleg-Formular als PDF
Autorinnen und Autoren können die PDF herunterladen.
Honorarbeleg_litnrw.pdf
Logos der Förderer
Hochaufgelöste Logodateien für Ihre Online- und Printmaterialien finden Sie hier:


Wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung
- Die GESELLSCHAFT FÜR LITERATUR fördert ausschließlich Autorinnen und Autoren, die ihre eigenen Texte lesen. Rezitationen, Moderation, Liedermacher oder Ähnliche fallen nicht unter die Fördermaßnahmen. Die Autorinnen und Autoren müssen ihren Wohnsitz zudem in Nordrhein-Westfalen haben.
- Für alle Veranstaltungen muss ein Kostenträger nachgewiesen werden, der die Übernahme eines Teils der Honorarkosten bescheinigt. Diese Bescheinigung ist dem Antrag beizufügen.
- Die GESELLSCHAFT FÜR LITERATUR rechnet direkt mit den einzelnen Autorinnen und Autoren ab. Dazu ist es erforderlich, dass Name und Anschrift unmittelbar nach erfolgter Lesung mitgeteilt werden, damit den Autoren der Honorarbeleg zur Abrechnung zugeschickt werden kann.
- Aus allen Vorankündigungen, die im Zusammenhang mit einer Lesung erfolgen (z.B. in Form von Handzetteln, Einladungen, Prospekten, Plakaten, Pressemitteilungen, Internetauftritten etc.), muss der Hinweis auf die Beteiligung der GESELLSCHAFT FÜR LITERATUR IN NRW hervorgehen, vor allem aber der Hinweis, dass die Veranstaltung mit Unterstützung des MINISTERIUMS FÜR KULTUR UND WISSENSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN stattfindet. Dieser Hinweis ist in gleicher Weise sichtbar wie die eigenen Angaben des Veranstalters anzubringen. Belegexemplare sind an unsere Geschäftsstelle einzusenden. Wir bitten um Beachtung, dass bei fehlender Angabe der Zuschuss nicht ausgezahlt wird bzw. seitens des zuständigen Ministeriums bzw. des Landesrechnungshofes einbehalten oder zurückgefordert werden kann!
Noch Fragen?
Bitte beachten Sie auch die obenstehenden Hinweise zu Ihrem Antrag. Haben Sie darüber hinaus noch Fragen? Kontaktieren Sie gerne die Geschäftsstelle:
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